http://www.dotternhausen.de/barrierefreiheit/

Die Gemeinde Dotternhausen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Dotternhausen https://www.dotternhausen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
– Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: 01.03.2024
Letzte Überprüfung: 13.03.2024

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle
Bürgermeisterin Marion Maier
Hauptstraße 21
72359 Dotternhausen
Tel.: 07427 9405-0
Fax: 07427 9405-30
E-Mail: info@dotternhausen.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.